Individuelle Berufsausbildung (IBA)

Die Entlohnung erfolgt durch eine Lehrlingsentschädigung oder eine Ausbildungsentschädigung.

Während der gesamten Ausbildung ist man sozialversichert und hat Anspruch auf Familienbeihilfe und Freifahrt bzw. Fahrtenbeihilfe.

 

Was ist IBA

IBA bedeutet "Individuelle Berufsausbildung" und ist im Berufsausbildungsgesetz (§ 8) geregelt.
Die individuelle Berufsausbildung dient der Verbesserung der Eingliederung von benachteiligten Personen mit persönlichen Vermittlungshindernissen in das Berufsleben.

Welche Personen können eine IBA absolvieren

Für IBA kommen Personen in Betracht, die das Arbeitsmarktservice nicht in ein reguläres Lehrverhältnis als Lehrling vermitteln konnte und auf die eine der folgenden Voraussetzungen zutrifft:

  • Personen, die am Ende der Pflichtschule sonderpädagogischen Förderbedarf hatten und zumindest teilweise nach dem Lehrplan einer Sonderschule unterrichtet wurden, oder
  • Personen ohne Abschluss der Hauptschule oder der Neuen Mittelschule bzw. mit negativem Abschluss einer dieser Schulen, oder
  • Behinderte im Sinne des Behinderteneinstellungsgesetzes bzw. des jeweiligen Landesbehindertengesetzes, oder
  • Personen, von denen aufgrund des Ergebnisses einer vom Arbeitsmarktservice oder Sozialministeriumsservice beauftragten Beratungs-, Betreuungs- oder Orientierungsmaßnahme Bundesrecht konsolidiert angenommen werden muss, dass für sie aus ausschließlich in der Person gelegenen Gründen, die durch eine fachliche Beurteilung nach einem in den entsprechenden Richtlinien des Arbeitsmarktservices oder des Sozialministeriumservices zu konkretisierenden Vier-AugenPrinzip festgestellt wurden, der Abschluss eines Lehrvertrages gemäß § 1 nicht möglich ist.

Vgl. BAG § 8 Abs.(4)

Mit welchen Personen haben Lehrlinge in der IBA zu tun

  1. Berufsausbildungsassistenz
  2. Erziehungsberechtigte
  3. Lehrberechtigte bzw. Ausbildungsverantwortliche
  4. Verantwortliche in der Berufsschule

Welche Möglichkeiten bietet die IBA

  • individuell angepasste Lehrpläne (Teilqualifikation, verlängerte Lehrzeit)
  • Unterstützung durch die Berufsausbildungsassistenz
  • Unterstützung durch "Stützlehrer" in der Berufsschule,...

Welche Berufsausbildungsassistenz ist für welchen Lehrling zuständig

Bei der Berufsausbildungsassistenz handelt es sich um Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bewährter Einrichtungen auf dem Gebiet der sozialpädagogischen Betreuung.

Die Zuständigkeit liegt für Oberösterreich bei Jugend am Werk. Genauere Informationen finden Sie unter: www.jugendamwerk-linz.at